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Die Abkürzung ESG bedeutet folgendes … „E“ steht für “Environmental” (Umwelt), „S“ steht für “Social” (Soziales), „G“ steht für “Governance” (Unternehmensführung). Die ESG-Kriterien orientieren sich prinzipiell an einem nachhaltigen Handeln. Es werden Aspekte wie Klimawandel und Umweltverschmutzung, aber auch soziales Engagement berücksichtigt. Interessant ist, der Punkt „Governance“ beinhaltet neben dem Thema Compliance auch Kriterien wie Anlegerschutz und rückt somit die Immobilienbranche in den Focus.
EU-Taxonomie
In der EU-Taxonomie werden die europaweiten Kriterien für klimaverträgliche Investments festgelegt. Wer denkt, dass dies Immobilienfinanzierer bzw. die Immobilienbranche nichts angeht, der irrt. Eine technische Sachverständigengruppe (TEG) hat im ersten Quartal 2020 ihren Abschlussbericht zur EU-Taxonomie vorgelegt. Der Bericht enthält u.a. Orientierungshilfen für Unternehmen und Finanzierer aus der Immobilienwirtschaft, wie konkrete Maßnahmen zur Reduzierung von CO2-Emissionen bis 2050 europaweit auf Netto-Null geplant werden können.
Mehr unter Final report of the Technical Expert Group (TEG) on Sustainable Finance
Geplante Maßnahmen der EU
An den neuen EU-Kriterien (EU-Taxonomie, ESG-Kriterien) sollen sich in Zukunft u.a. auch Immobilienfonds-Anbieter orientieren. Da diese Marktteilnehmer ebenfalls zu Anbietern von Finanzprodukten zählen, wird hier die EU sehr genau hinsehen. Ein Zeitplan ist diesbezüglich schon aufgestellt und verabschiedet.
Bis zum Ende des Jahres 2020 werden die technischen Überprüfungskriterien, im Rahmen von gesetzlichen Anforderungen der Europäischen Kommission, festgelegt.
Erste Angaben zur Taxonomie durch Finanzierer müssen bis zum 31.12.2021 erfolgen. Hier geht es darum, aufzuzeigen, was bereits getan wurde, um den Klimawandel einzudämmen bzw. Klimaschutz zu betreiben.
Aktualisierte Angaben über konkrete Umweltziele müssen bis zum Ende des Jahres 2022 gemacht werden.
Vorstellbare Fragen zur Überprüfung könnten lauten …
In welcher Form und Intensität wurde die Taxonomie zur Bestimmung der Nachhaltigkeit bei einer getätigten Investition in Immobilien herangezogen? Tragen getätigte Investitionen zur Erreichung von Umweltzielen bei und wenn ja, in welcher Art? Welchen prozentualen Umfang beträgt der Anteil der Investitionen, welche direkt auf die EU-Taxonomie ausgerichtet sind, am gesamten Immobilien-Portfolio des Immobilienunternehmens?
Nachhaltigkeit
Für die Immobilienbranche stellen die ESG-Kriterien und in diesem Sinne die EU-Taxonomie völlig neue Spielregeln auf. Es wird ein klarer, nachhaltiger Weg für den geforderten Übergang zu einem klimaverträglichen Wirtschaften in der Immobilienbranche vorgegeben. Dieser Kurs schafft im Idealfall nachhaltige Portfolios und ermöglicht zudem eine durchgehende Berichterstattung über deren tatsächliche Nachhaltigkeit. Dieses Vorgehen bedeutet im Umkehrschluss deutlich mehr Transparenz für gegenwärtige und zukünftige Immobilienfonds-Endanleger.
Mehr unter Catella “Market Tracker ESG Investment 2020”
Bestandsimmobilien
Rund ein Drittel der globalen Emissionen stammen nachweislich von bestehenden Immobilien. Immobilienunternehmen benötigen daher eine effektive ESG-Strategie für ihr Bestands-Portfolio. Eine gute Strategie kann Portfoliorisiken reduzieren, ein höheres Mietwachstum in den Immobilien sichern und mögliche Leerstände minimieren. Ein guter Nachhaltigkeitsansatz macht Bestandsimmobilien zudem moderner, effizienter und reduziert kontinuierlich den CO2-Fußabdruck der bestehenden Liegenschaften und Gebäude.
Das Problem vieler Immobilienportfolien liegt in der Vergangenheit. Oft wurde beim Ankauf von Objekten keine umfassende Bewertung unter sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten, über den gesamten Lebenszyklus hinweg, vollzogen. Wenn man sich also gegenwärtig und zukünftig die Frage stellt, ob etwa die Optimierung der Energieeffizienz eines Immobilienportfolios sinnvoll ist, dann sollte man sich ebenfalls noch ein paar Fragen mehr stellen. Zum Beispiel …
- Welche Immobilien dürfen von institutionellen Anlegern zukünftig erworben werden und welche Auswirkungen hat das allgemein auf den Immobilienmarkt?
- Welchen Einfluss hat die Erfüllung diverser ESG-Kriterien auf die Rendite meiner Immobilien bzw. meines Portfolios?
- Welchen Einfluss haben ESG-Kriterien auf Benchmarks, Ratingprozesse und optimale Inhalte in Reportings?
… um nur einige Fragen aufzuführen.
Umsetzung
Wer zukünftig keine ESG-Kriterien integriert, riskiert mit ziemlich hoher Wahrscheinlichkeit Sanktionen des Gesetzgebers und er riskiert natürlich auch den Anschluss zu verlieren. Die Verankerung von Nachhaltigkeitsthemen in das bestehende Geschäftsmodel von Immobilienunternehmen und Immobilienfonds wird überlebensnotwendig sein. In Nachhaltigkeit investieren beinhaltet ein nicht zu vernachlässigendes Effizienzpotenzial für Unternehmen der Immobilienbranche. So kann mit großer Sicherheit eine Win-Win-Win-Situation erzeugt werden, in diesem Fall für Gebäudeeigentümer, die Natur und die Gesellschaft.
Mit unserer OKTOPUS-Lösung helfen wir der Immobilienbranche bei der aktiven Integration von ESG-Kriterien. OKTOPUS ermöglicht eine kontinuierliche Energieeinsparung in Bestandsimmobilien jeglichen Alters und darauf aufbauend deren nachhaltige Verringerung des CO₂-Fußabdrucks.
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um mehr über das OKTOPUS-System zu erfahren.
Die DS4B GmbH ist ein innovatives Unternehmen, das Immobilien einfach, schnell und sicher digitalisiert und dadurch Gebäude effizienter macht, und das „Made in Germany“.
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